Einschulung/Übertritt

Zyklus 1: 1./2. Kindergarten und 1./2. Klasse der Primarschule
Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Kindergarten und die Primarschule an ihrem Wohnort. Alle Kinder, die bis zum 31. Juli des laufenden Jahres 4 Jahre alt sind, treten jeweils im August in den 1. Kindergarten ein. Kinder, die nach dem 1. August geboren sind, beginnen im darauffolgenden Jahr.

Rückstellung
Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.

Zyklus 2: 3.-6. Klasse der Primarschule
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Primarschule an ihrem Wohnort.

Zyklus 3: 1.-3. Klasse der Sekundarschule
Die Sekundarschule dauert 3 Jahre und ist in drei Anforderungsniveaus gegliedert: Sek B, Sek E, Sek P. der Zweckverband Schule Gilgenberg führt für die Gemeinden Fehren, Himmelried, Nunningen und Meltingen/Zullwil die Sekundarstufe I in zwei Anforderungsniveaus (Sek B und E) auf der gemeinsamen Schulanlage March. Schülerinnen und Schüler der Sek P besuchen das Gymnasium in Laufen.

Von der Primarschule in die Sekundarstufe I
Das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Es besteht aus
zwei Teilen: der Langzeitbeurteilung und der Vergleichsarbeit. Im Übertrittsgespräch zu Beginn des
zweiten Semesters der sechsten Klasse werden das Beurteilungsergebnis und der Zuweisungsantrag zu
einem Anforderungsniveau der Sekundarstufe I besprochen.

Der Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt nach dem 6. Schuljahr.

Von der Sekundarschule I in die Sekundarschule II