Absenzen/Jokertage
Absenzen und Jokertage erfolgen ausschliesslich über die Kommunikationsplattform Klapp. Nutzen Sie hierfür das Plus-Symbol zum Erstellen einer neuen Absenz oder die Eingabe eines Jokertages.
Längere Absenzen müssen mit dem Formular Antrag «Dispensation bei voraussehbarer Absenz» übermittelt werden und werden anschliessend von der Schulleitung beantwortet. Das Formular muss mindestens 3 Wochen vor dem Anlass an die Klassenlehrperson abgegeben werden.
Jokertage (§ 28 VV VSG)
- Schülerinnen und Schüler dürfen während eines Schuljahres zwei Jokertage (einzeln oder aufeinanderfolgend) ohne Angabe von Gründen beziehen.
- Jokertage werden über die Kommunikationsplattform Klapp beantragt
- Jede Jokertag zählt als ganzer Tag, unabhängig davon, ob an diesem Tag halb-oder ganztags unterrichtet wird.
- Keine Jokertage können bezogen werden bei besonderen Anlässen (z.B. Schulreisen/Exkursionen, Projektwochen, Lager, Präsentationen der Projektarbeiten, regionale, kantonale oder nationale Tests).
- Nicht genutzte Jokertage verfallen.
- Bezogene Jokertage werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen ausgewiesen.
- Die Verantwortung für das Nachholen des verpassten Unterrichtsstoffs liegt bei den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.